Wichtige Termine:

Mo., den 21. Oktober 2013, 13:30 Uhr: öffentl. Sitzung des Reg. Planungsverbands im Rathaus Kaufbäuren
Beschluss über 4 mögl. Windkraft-Vorranggebiete
www.region.allgaeu.org
Chronologie
24. Mai 2011 Bayerische Staatsregierung beschließt das Energiekonzept „Energie innovativ“,
mit dem der Ausbau der erneuerbaren Energien beschleunigt werden soll.
10. Juni 2011 Beschluss der Fortschreibung des Teilkapitels B IV 3.2 – Nutzung der Windenergie
durch den Regionalen Planungsverband der Region Allgäu:Die Fortschreibung
soll dazu dienen, das Regionsgebiet nochmals eingehend zu
überprüfen und auf Grundlage der heute gültigen Kriterien zu bewerten, ob und
wo in der Region Allgäu noch Möglichkeiten bestehen, raumbedeutsame Wind-
energieanlagen unterzubringen.

(Auszug aus „Fortschreibung des Teilkapitels Windenergie im Regionalplan“)
Die Fortschreibung betrifft auch das bisherige Ausschlussgebiet, zu dem u.a. auch
die Gemeinden Weitnau und Missen zählen.
15. Juli 2011 Zielsetzung Kreistag Oberallgäu:
Bis zum Jahr 2022 soll der Anteil der regenerativen Energien 70% des Stromver-
brauchs abdecken. Im Bereich Windkraft wird von 150 raumbedeutsamen Wind-
kraftanlagen im Allgäu und davon 40 Anlagen im Oberallgäu (nördlich der Quer-
alpenstraße Immenstadt-Oberstaufen) gesprochen.
22. Juli 2011 Mit dem Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes bei der Entwicklung in den Städten
und Gemeinden (BauGB-Novelle 2011) wurden u.a. die Zulassungs-möglichkeiten von Windkraftanlagen im Außenbereich erleichtert.
18. Oktober 2011 Planungsausschuss beschließt eine Arbeitsgruppe „Windenergie“ zu bilden
unter Vorsitz von Verbandsvorsitzendem OB Bosse und Stellvertreter Landrat
Stegmann. Grundlage der Arbeitsgruppe ist der Windatlas Bayern, der im April 2012
öffentlich wurde (die Windhöffigkeit wurde per Computersimulation
berechnet und soll laut Bayer. Staatsregierung aktualisiert werden).
Link
23. April 2012 Planungsverband beschließt 2-stufiges informelles Verfahren
Stufe 1: Landratsämter führen Gespräche mit evtl. betroffenen Gemeinden
Die Alpenzonen A, B, C wurden u.a. aus Erholungs- und Tourismusgründen
wieder ausgenommen. Die Grenze verläuft nun entlang der Queralpenstraße
Immenstadt-Oberstaufen . D.h. südlich der Grenze keine Windkraft-Standorte.

bis Juli 2012 Gespräche mit betroffenen Bürgermeister
Erstellung einer Arbeitskarte durch die Arbeitsgruppe „Windenergie“ des RPV
als erste Übersicht für mögliche Konzentrationsflächen (Vorrang- /Vorbehalts-
gebiete)
30. Juli 2012 Die Geschäftsstelle des Regionalen Planungsverbands Allgäu wird beauftragt
eine Informelle Anhörung zum Vorentwurf der Suchräume für Windkraftstandorte
(siehe weiße Flächen der Karte) mit Verbandsmitglieder (Kommunen) und Träger
öffentlicher Belange, Naturschutzverbände durchzuführen. Der Öffentlichkeit
wird durch Veröffentlichung im Internet und Auslegung des Entwurfs in den
Landratsämtern Gelegenheit zur Äußerung gegeben.
Zweck der Informellen Anhörung ist die Eingrenzung der Suchräume.

(Regionaler Planungsverband Allgäu)
Parallel wird das Büro PAN, München, beauftragt eine Bewertung des Land-
schaftsbildes zu erstellen und festzustellen, wo Konzentrationsflächen für
industrielle Windkraftanlagen verträglich sein sollen. Die Finanzierung des
Gutachtens übernimmt das Ministerium.

08. August 2012 Versand der Karte mit den Suchräumen an die Gemeinden, mit dem Auftrag
bis 15. Oktober konkret zu den die Gemeinde betreffenden Suchräumen für
Windkraftkonzentrationsflächen Stellung zu nehmen.

Die Öffentlichkeit wird durch Bekanntmachung auf der Internetseite des
Regionalen Planungsverbands unter www.region.allgaeu.org informiert.
In den Landratsämtern liegen Karten mit den ausgewiesenen Suchräumen für
Windkraftkonzentrationsgebiete zur Einsicht aus. Die Bürger können sich bis
zum 15. Oktober 2012 dazu äußern.
In der Zeit vom 24. September bis 11. Oktober ist jeweils eine Informations-
veranstaltung für die Öffentlichkeit pro Landkreis geplant.

Ende 2012 Beginn des Formellen Verfahrens.