Chronologie | |
24. Mai 2011 | Bayerische Staatsregierung beschließt das Energiekonzept „Energie innovativ“, mit dem der Ausbau der erneuerbaren Energien beschleunigt werden soll. |
10. Juni 2011 | Beschluss der Fortschreibung des Teilkapitels B IV 3.2 – Nutzung der Windenergie durch den Regionalen Planungsverband der Region Allgäu:Die Fortschreibung soll dazu dienen, das Regionsgebiet nochmals eingehend zu überprüfen und auf Grundlage der heute gültigen Kriterien zu bewerten, ob und wo in der Region Allgäu noch Möglichkeiten bestehen, raumbedeutsame Wind- energieanlagen unterzubringen. (Auszug aus „Fortschreibung des Teilkapitels Windenergie im Regionalplan“) Die Fortschreibung betrifft auch das bisherige Ausschlussgebiet, zu dem u.a. auch die Gemeinden Weitnau und Missen zählen. |
15. Juli 2011 | Zielsetzung Kreistag Oberallgäu: Bis zum Jahr 2022 soll der Anteil der regenerativen Energien 70% des Stromver- brauchs abdecken. Im Bereich Windkraft wird von 150 raumbedeutsamen Wind- kraftanlagen im Allgäu und davon 40 Anlagen im Oberallgäu (nördlich der Quer- alpenstraße Immenstadt-Oberstaufen) gesprochen. |
22. Juli 2011 | Mit dem Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes bei der Entwicklung in den Städten und Gemeinden (BauGB-Novelle 2011) wurden u.a. die Zulassungs-möglichkeiten von Windkraftanlagen im Außenbereich erleichtert. |
18. Oktober 2011 | Planungsausschuss beschließt eine Arbeitsgruppe „Windenergie“ zu bilden unter Vorsitz von Verbandsvorsitzendem OB Bosse und Stellvertreter Landrat Stegmann. Grundlage der Arbeitsgruppe ist der Windatlas Bayern, der im April 2012 öffentlich wurde (die Windhöffigkeit wurde per Computersimulation berechnet und soll laut Bayer. Staatsregierung aktualisiert werden). Link |
23. April 2012 | Planungsverband beschließt 2-stufiges informelles Verfahren Stufe 1: Landratsämter führen Gespräche mit evtl. betroffenen Gemeinden Die Alpenzonen A, B, C wurden u.a. aus Erholungs- und Tourismusgründen wieder ausgenommen. Die Grenze verläuft nun entlang der Queralpenstraße Immenstadt-Oberstaufen . D.h. südlich der Grenze keine Windkraft-Standorte. |
bis Juli 2012 | Gespräche mit betroffenen Bürgermeister Erstellung einer Arbeitskarte durch die Arbeitsgruppe „Windenergie“ des RPV als erste Übersicht für mögliche Konzentrationsflächen (Vorrang- /Vorbehalts- gebiete) |
30. Juli 2012 | Die Geschäftsstelle des Regionalen Planungsverbands Allgäu wird beauftragt eine Informelle Anhörung zum Vorentwurf der Suchräume für Windkraftstandorte (siehe weiße Flächen der Karte) mit Verbandsmitglieder (Kommunen) und Träger öffentlicher Belange, Naturschutzverbände durchzuführen. Der Öffentlichkeit wird durch Veröffentlichung im Internet und Auslegung des Entwurfs in den Landratsämtern Gelegenheit zur Äußerung gegeben. Zweck der Informellen Anhörung ist die Eingrenzung der Suchräume. (Regionaler Planungsverband Allgäu) Parallel wird das Büro PAN, München, beauftragt eine Bewertung des Land- schaftsbildes zu erstellen und festzustellen, wo Konzentrationsflächen für industrielle Windkraftanlagen verträglich sein sollen. Die Finanzierung des Gutachtens übernimmt das Ministerium. |
08. August 2012 | Versand der Karte mit den Suchräumen an die Gemeinden, mit dem Auftrag bis 15. Oktober konkret zu den die Gemeinde betreffenden Suchräumen für Windkraftkonzentrationsflächen Stellung zu nehmen. Die Öffentlichkeit wird durch Bekanntmachung auf der Internetseite des Regionalen Planungsverbands unter www.region.allgaeu.org informiert. In den Landratsämtern liegen Karten mit den ausgewiesenen Suchräumen für Windkraftkonzentrationsgebiete zur Einsicht aus. Die Bürger können sich bis zum 15. Oktober 2012 dazu äußern. In der Zeit vom 24. September bis 11. Oktober ist jeweils eine Informations- veranstaltung für die Öffentlichkeit pro Landkreis geplant. |
Ende 2012 | Beginn des Formellen Verfahrens. |